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Aparthotel Frankenwald
Stand 01.08.2010
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
(Der FAE Frankenwald Aktiv erleben UG)
Sehr geehrter Frankenwald Aktiv erleben Gast!

Es liegt uns sehr daran, Ihnen eine angenehmen Aufenthalt bei uns zu bereiten. Klare juristische Verhältnisse gehören auch dazu. Wir bitten Sie daher, unseren AGB's Ihre besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die AGB's sind Bestandteil des Reisevertrages und haben auch Gültigkeit für unsere Sonderveranstaltungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge
über alle bei uns gebuchten Aktivitäten sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.
 
Reiseanmeldung
1.1
Für alle Buchungen empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Anmeldung. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen.
Werden mehrere Teilnehmer gemeldet, so kommt der Vertrag allein mit dem Anmelder zustande, dieser erklärt ausdrücklich für die vertragliche Verpflichtung aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen.
1.2
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande oder durch die Zusendung einer schriftliche Bestätigung oder mit der Rechnung, die gleichzeitig Reisebestätigung ist.
1.3
Mit Ihrer Reiseanmeldung (Buchung) anerkennen Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Einschränkung als verbindlich an.
 
Reisebezahlung
2.1
Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% zu leisten
(max. 250,- €, min. 50,- €).
Der Restbetrag ist fällig bis spätestens 14 Tage vor Antritt Ihrer Reise.
2.2
Ist der Restbetrag bis zum vertraglich vereinbarten Termin nicht vollständig bezahlt, werden wir von der Leistungspflicht frei und können vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen.
2.3
Verträge innerhalb von 2 Wochen vor Beginn Ihrer Reise verpflichten den Kunden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises.
 
Leistungen
3.1
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen und der Inhalt der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern oder verändern, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
3.2
Alle mit Gelegenheit oder Möglichkeit aufgeführten Ausflüge sind nicht im Preis enthalten. Die Preise verstehen sich pro Person und schließen die gebuchte Unterbringung und Verpflegung ein.
3.3
Für Beschädigungen, Verwechslungen oder bei Diebstahl, sowie für zurückgelassene Gegenstände haften wir nicht.
3.4
Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, z. B. Einzelzimmer oder Sonderverpflegung usw. wird je nach Verfügbarkeit entsprochen und
gesondert berechnet.
3.5
Kann entgegen der Bestätigung Ihr Wunsch durch den Leistungsträger ausnahmsweise nicht erfüllt werden, erstatten wir Ihnen einen evtl. Zuschlag zurück. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
 
Änderungen
4.1
Änderung oder Abweichung einzelner Leistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2
Treten Leistungsänderungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung erheblich verändern, so kann der Kunde ohne Zahlung eines Entgelts vor dem Antritt der Reise zurücktreten, es sei denn, dass ihm die Durchführung der Reise in der vereinbarten Formzumutbar ist.
4.3
Prinzipiell müssen wir uns Änderungen des Programms, der Termine, Fahrzeiten, Fahrtrouten, oder Unterbringung in einem anderen, jedoch gleichwertigen Hotel vorbehalten.
4.4
Wir verpflichten uns, den Kunden von Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern uns dies möglich ist und die Änderung nicht lediglich geringfügig ist. Preisänderung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bleiben vorbehalten.
4.5
Der Kunde kann von der Buchung zurücktreten, wenn der Rechnungspreis über 10 % des Buchungspreises liegt. Dies gilt nicht für Veränderung behördlich festgelegter oder genehmigten Beförderungstarife.
4.6
Minderung der Personenzahl oder kurzfristige Änderung innerhalb 30 Tagen vor Reisebeginn können gesondert berechnet werden. Ferner können die Telefon- und Faxgebühren berechnet werden.
 
Rücktritt, Kündigung und Kosten
5.1
Der Buchende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise, gleich aus welchen Grund zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang Ihrer Rücktrittserklärung.
5.2
Wenn Sie von der Reise zurücktreten, auch wenn diese von uns noch nicht bestätigt worden ist, sind wir berechtigt folgende pauschalierte Rücktrittsgebühren zu berechnen.
 
30 Tage vor Reisebeginn pro Person Euro 30,--.
21 Tage vor Reisebeginn pro Person 25 % (mindestens Euro 30,--).
14 Tage vor Reisebeginn pro Person 50 % (mindestens Euro 30,--).
  7 Tage vor Reisebeginn pro Person 80 % (mindestens Euro 30,--).
Sollten Sie ohne Grund Nichterscheinen, das heißt sich nicht telefonisch oder schriftlich abgemeldet haben. Können wir den vollen Preis pro Person in Euro berechnen.
5.3
Bei Änderung von Buchungen (z.B. Namen) wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,-- pro Person für entstehende Unkosten berechnet. Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
5.4
Nicht in Anspruch genommene Leistungen können grundsätzlich nicht erstattet werden, außer bei verschulden des Veranstalters.
5.5
Wird eine Reise vom Veranstalter abgesagt, so wird dies jedem Teilnehmer mitgeteilt, und wenn dieser von einem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht, der Reisepreis voll rückvergütet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
5.6
Ein Reiseteilnehmer kann ohne Einhaltung einer Frist vom Veranstalter ungeachtet einer Abmahnung gekündigt werden, wenn er nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die Folgekosten trägt der Beteiligte.
5.7
Bei Ausfall oder Beeinträchtigung der Reise infolge höherer Gewalt (Streiks, pol. Ereignisse, Katastrophen usw.) kann der Veranstalter zurücktreten. Vor Reiseantritt erhält der Kunde den Reisepreis zurück. Während der Reise gehen dadurch entstehende Mehrkosten zu Lasten des Gastes.
 
Haftung, Gewährleistung
6.1
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a. gewissenhafte Vorbereitung
b. sorgfältige Auswahl der Leistungsträger
c. Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
d. ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistung
6.2
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
6.3
Der Reisende kann die Ersatzleistung ablehnen, wenn ihm diese aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung erheblich beeinträchtigt ist.
6.4
Der Reisende kann einer der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Mindern), wenn nach fruchtlosem Abhilfe verlangen die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird. Leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklärt er, dass Abhilfe nicht möglich ist, und wird die Reise infolge der nicht vertragsgemäßen Erbringung erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen (Schriftform). Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet dem Veranstalter den auf die Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse wären. Sofern der Veranstalter einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadensersatz verlangen.
6.5
Die Haftung des Veranstalters ist gleich aus welchem Rechtsgrund mit der Höhe des jeweiligen Reisepreises begrenzt, wobei immaterielle Schadensansprüche ausgeschlossen sind (Siehe DRV-Bedingungen).
6.6
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats (vier Wochen) nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise in Schriftformgegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
 
Schlussbestimmung
7.1
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
7.2
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl ihre Gültigkeit. Die Wirksamkeit des vermittelten Vertrages als solchem bleibt unberührt.
7.3
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von FAE -
Frankenwald AKTIV erleben UG.
7.4
Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, ist 96450 Coburg.
 
PDF Datei der Frankenwald AKTIV Erleben UG - AGB.  --->
 
 
 
 
AGB's Impressum